Statthalterämter und Bezirksratskanzleien
Was wir tun
Der Kanton Zürich besteht aus 171 Gemeinden, die sich auf 12 Bezirke verteilen. Jeder Bezirk hat eine eigenständige Bezirksverwaltung. Die Bezirksverwaltung gliedert sich einerseits in das Statthalteramt und andererseits in den Bezirksrat.
Die zwölf Statthalter vollziehen je in ihrem Bezirk das Übertretungsstrafrecht und beaufsichtigen die Polizei und die Feuerwehr. Von Amtes wegen sind sie auch Präsident der zwei- bis vierköpfigen Bezirksräte. Die Bezirksräte beaufsichtigen die Gemeinden und sind in Gemeindeangelegenheiten erste Rechtsmittelinstanz.
Die Statthalter und die Bezirksräte werden alle vier Jahre vom Volk des jeweiligen Bezirks gewählt.
